Rechtsprechung
BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Belange bei der Auferlegung von Haftkosten gem § 50 Abs 1 S 5 StVollzG
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerden betreffend die Erhebung von Haftkostenbeiträgen; Verletzung des grundrechtlichen Anspruchs auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug; Berücksichtigung hoher Schulden des Inhaftierten bei der Erhebung von Haftkosten
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 50 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerden betreffend die Erhebung von Haftkostenbeiträgen; Verletzung des grundrechtlichen Anspruchs auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug; Berücksichtigung hoher Schulden des Inhaftierten bei der Erhebung von Haftkosten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 19.04.2007 - 61 Vollz 811/06
- LG Hagen, 10.05.2007 - 61 Vollz 124/07
- OLG Hamm, 12.06.2007 - 1 Vollz (Ws) 341/07
- OLG Hamm, 12.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 445/07
- BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 207
- NStZ 2010, 440
- StV 2009, 421
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Das verfassungsrechtlich vorgegebene Resozialisierungsziel verlangt unter anderem eine angemessene Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange des Gefangenen bei der Entscheidung über die Auferlegung von Haftkosten (vgl. BVerfGE 98, 169 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr). - BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Die damit geltend gemachte Rechtsverletzung berührt nicht den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG, der nach seinem klaren Wortlaut allein das Gehör vor Gericht umfasst (vgl. BVerfGE 101, 397 ). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Der fachgerichtliche Spielraum ist insbesondere dann überschritten, wenn das Gericht bei der Gesetzesauslegung und -anwendung in offensichtlich nicht zu rechtfertigender Weise den vom Gesetzgeber gewollten und im Gesetzestext ausgedrückten Sinn des Gesetzes verfehlt (vgl. BVerfGE 86, 59 ) oder das zu berücksichtigende Grundrecht völlig unbeachtet gelassen hat (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 77, 240 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr). - BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05
Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …
Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
- BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
- OLG Celle, 13.11.2007 - 1 Ws 377/07
Beurteilungsspielraum; Gefährdung; Gerichtskosten; Gleichstellung; …
- BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 2248/98
Auferlegung der Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft auf der …
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04
Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung
- OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten
- OLG Zweibrücken, 04.06.1993 - 1 Ws 147/93
- OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09
Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG
Zur Begründung nahm der Verurteilte auf näher bezeichnete Formulierungen des Richters in den Beschlussgründen zu den Verfahren 61 Vollz 811/06 und 61 Vollz 124/07 Bezug und wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsbeschwerde hin die zu den vorgenannten Aktenzeichen ergangenen Beschlüsse - nach Verfahrensverbindung - wegen Grundrechtsverletzungen aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG aufgehoben hatte (stattgebender Kammerbeschluss vom 17. März 2009, 2 BvR 1466/07 und 2 BvR 1766/07). - OLG Hamm, 22.09.2016 - 1 Vollz (Ws) 298/16 Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Auferlegung von Haftkosten nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten gefährdet, auch wenn dieser Schulden hat; zur Vermeidung einer Verletzung des Resozialisierungsgrundsatzes muss dieser Umstand jedoch bei der Beurteilung einer Gefährdung der Wiedereingliederung angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07 - Rn. 24 f. m. w. N., juris).